Arbeitsgelegenheiten plus (AGH+)
Seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005, auch Hartz IV genannt, ist die DiPers GmbH mit der Schaffung und Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Ravensburg betraut. Die rechtlichen Grundlagen dieser Beschäftigungsform sind im § 16d des SGB II geregelt.
Wenn Sie Leistungsberechtigter der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind und Ihre Bewerbungsbemühungen bisher noch nicht zum Erfolg geführt haben, kann Ihnen Ihr Fallmanager im Jobcenter eine Arbeitsgelegenheit anbieten.
Hier können Sie ohne Risiko ihre Arbeitsfähigkeit trainieren, ihre Belastbarkeit ausbauen und sich in neuen Berufs- und Tätigkeitsfeldern erproben. Mit und für andere tätig zu sein und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit zu leisten kann ein wesentlicher Schritt auf dem Weg in die reguläre Erwerbstätigkeit sein.
Einsatzbereiche sind beispielsweise in der Freizeitbegleitung behinderter Menschen oder Senioren zu finden und erstecken sich bis zur Mithilfe im Bauernhausmuseum Wolfegg.
Eine Arbeitsgelegenheit kann je nach persönlicher Situation sowohl in Teilzeit, als auch in Vollzeit erfolgen. Die Einsatzzeit beträgt maximal 12 Monate. Sie erhalten zusätzlich zu den Leistungen vom Jobcenter für jede geleistete Stunde eine Mehraufwandsentschädigung von 2 Euro pro Stunde. Außerdem werden Sie während Ihres Einsatzes von der DiPers GmbH weiterbetreut.
Die Arbeitsgelegenheit begründet kein reguläres Arbeitsverhältnis und gehört zur öffentlich geförderten Beschäftigung. Sie muss im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sein.